Auszug aus dem Schreiben der Gemeinde Stahnsdorf:
ab dem 3. April 2022 gilt die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die für den Sport keine Einschränkungen mehr regelt. Sport ist somit wieder ohne Einschränkungen möglich.
Dies bedeutet, dass im Sport ab dem 3. April 2022 keine Zugangsbeschränkungen, keine Maskenpflicht o. Ä. mehr gelten, weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Wir bitten Sie jedoch folgende Aspekte auch künftig durch Ihre Nutzungsverantwortlichen sicher zu stellen:
- regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft in allen zugänglichen Räumen der Turn- und Sporthallen; dafür ist Nutzungszeit ist so anzupassen, dass zum Ende mindestens zehn Minuten Stoß gelüftet werden kann
- Verlassen der Turn- und Sporthalle nach Trainings- bzw. Veranstaltungsende ohne weiteren Aufenthalt, auch in deren Umfeld